Feststellanlagen

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      Feststellanlagen (FSA)

      Automatische Türverriegelungssysteme im Brandfall

      Geprüfte Feststellanlagen (FSA) als Teil Ihres Brandschutzkonzepts erfüllen zwei zentrale Aufgaben. Laut Gesetzgeber müssen Feuerschutzabschlüsse in gewerblichen Betrieben und öffentlichen Gebäuden dauerhaft geschlossen sein, es sei denn, sie verfügen über entsprechende FSA nach den Anforderungen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt). Geprüfte FSA sorgen zum einen dafür, dass Brandabschnittstüren und Rauchabschlusstüren im Alltag dauerhaft offengehalten werden. So können Personen oder Warengüter ungehindert die geöffneten Brandabschlüsse passieren. Zum anderen schließt die FSA im Brandfall den Brandabschluss selbsttätig. Da es infolge starker Hitze und Rauchentwicklung in kürzester Zeit oft nicht mehr möglich ist, diese händisch zu schließen, ist die Verwendung von Türketten oder Keilen als Mittel der Türfeststellung in öffentlichen Gebäuden verboten.

      Behördlich zugelassene FSA bestehen in den meisten Fällen aus einer Feststellvorrichtung in Form eines an der Tür montierten elektromagnetischen Haftmagneten. Dieser lässt sich mit einer im Wand-, Decken- oder Bodenbereich installierten Ankerplatte verbinden. Des Weiteren ist ein Rauchschalter vorgeschrieben, der über die Hausspannungsversorgung Strom bezieht. Das Funktionsprinzip des Rauchschalters besteht in der permanenten Aussendung eines „Alles-in-Ordnung-Signals“ das dazu führt, dass die Verbindung von Haftmagnet und Ankerplatte bestehen bleibt. Signalisiert der Rauchschalter hingegen eine erhöhte Rauchgaskonzentration, wird er entfernt oder die Stromzufuhr unterbrochen, löst das System automatisch die Schließung des Brandschutzabschlusses aus. Für das Schließen im Normalbetrieb muss eine entsprechende Auslösevorrichtung in Form eines roten Handschalters installiert werden. Der Handschalter muss zusätzlich deutlich sichtbar mit der Aufschrift „Tür schließen“ versehen werden. Besondere Bedingungen gelten für die Installation von FSA in explosionsgefährdeten Bereichen (Ex-Zone 1 und 2). Hier müssen ATEX-konforme Komponenten verwendet werden.

      Abnahme und Wartung ist Expertensache – Sicherheit geht vor

      In welchen Gebäudebereichen Brandabschnittstüren und Rauchabschlusstüren installiert werden müssen, regelt die in den Bundesländern jeweils gültige Landesbauordnung (LBO). Für FSA sind hingegen ausschließlich die Auflagen gemäß dem DIBt-Zulassungsbescheid bindend. Grundvoraussetzung für eine entsprechende Zertifizierung ist die ausschließliche Verwendung von Komponenten, die beim DIBt gelistet sind. Je nach Bedarf gibt es verschiedene Feststellvorrichtungen für obenliegende und integrierte Türschließer, Bodentürschließer oder auch automatische Drehtürantriebe. FSA können sowohl mit Rauch- als auch Thermoschalter ausgeführt sein. Vorsicht! Thermoschalter sind an Brandschutzabschlüssen im Bereich von Flucht- und Rettungswegen nicht zulässig! Die Abnahme einer FSA darf ausschließlich durch eine „eingewiesene Person” für FSA gemäß DIN 14677 erfolgen. Nach erfolgreicher Abnahme wird im unmittelbaren Bereich der FSA ein Abnahmeschild angebracht. FSA müssen durch den Betreiber permanent funktionsfähig gehalten werden. Zu Beginn müssen diese daher jeweils an zwölf aufeinanderfolgenden Monaten geprüft werden. Verlaufen die Funktionstests störungsfrei, kann danach auf einen vierteljährlichen Prüfmodus gewechselt werden.

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